Wahl zur Vertreterversammlung

Mitglieder wählen ihre Vertreter

Wir gehören unseren Mitgliedern. Und jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl seiner Geschäftsanteile, genau eine Stimme: Demokratie pur. Die Mitglieder wählen die Vertreter und bestimmen so aktiv mit, wie es mit ihrer VR Bank eG weitergeht. Die Wahl der Vertreter findet alle vier Jahre statt.

Rechte und Pflichten von Vertretern

  • Vertretung der Mitglieder bei der jährlichen Vertreterversammlung
  • Informations- und Mitbestimmungsrecht bei der jährlichen Vertreterversammlung
  • Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrates
  • Mitbestimmung bei der Verwendung des Bilanzüberschusses
  • Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Beschlussfassung von Satzungsänderungen


Eine Übersicht über die kompletten Aufgaben und Pflichten von Vertretern und nähere Informationen rund um die Vertreterwahl können Sie auch in unserer Satzung nachlesen.

Vertreter-Nominierung

Allgemeines

Turnusmäßig findet die Wahl der Vertreter der VR Bank eG nach vier Jahren statt. Daher suchen wir immer wieder engagierte Kandidaten aus dem Kreis unserer Mitglieder, die als Vertreter die Bankpolitik aktiv mitgestalten und die Rechte und Pflichten der Mitglieder in diesem Gremium wahrnehmen möchten. Für die anstehende Wahl sind die Kandidaten bereits festgelegt.  

Nominierung

Alle Mitglieder können sich für das Amt des Vertreters nominieren lassen. Sprechen Sie dafür einfach Ihren Berater an. Die nominierten Vertreter werden dann vom Wahlausschuss benachrichtigt. Danach beginnt die eigentliche Wahl durch die Mitglieder.