Bekanntmachung der VR Bank eG, Monheim am Rhein
gemäß § 4 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung i. V. m.
§ 46 der Satzung der VR Bank eG:
Auslegung von Wahllisten zur Vertreterversammlung
Die vom Wahlausschuss zur Wahl der Vertreterversammlung aufgestellte Wahlliste liegt mit der Wahlordnung ab dem heutigen Tage für die Dauer von vier Wochen während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Genossenschaft für alle Mitglieder der Genossenschaft zur Einsicht aus. Die Auslegungsfrist endet am 21.11.2025.
Weitere Listen können innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung, also bis zum 07. November 2025 an den Wahlausschuss eingereicht werden. Vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Werden weitere Listen eingereicht, so werden diese entsprechend § 4 der Wahlordnung zusammen mit der Liste des Wahlausschusses auf die Restdauer der Auslegungsfrist ausgelegt.
Monheim, 24. Oktober 2025
Der Vorsitzende des Wahlausschusses
Rainer Hilgers