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Personen in einer Gruppe sitzen auf einer Bank und halten Schilder zur Vertreterwahl in der Hand

Mitbestimmen. Mitgestalten. Mitmachen.

Vertreterwahl

Ihre Stimme zählt!

Als Mitglied der VR Bank eG bestimmen Sie mit, wie sich Ihre Genossenschaftsbank entwickelt. Denn als Teilhaberin oder Teilhaber gehört Ihnen ein Stück unserer Bank. Ganz besonders ist Ihre Mitbestimmung alle vier Jahre bei der Vertreterwahl gefragt.

Auslegung von Wahllisten

Bekanntmachung der VR Bank eG, Monheim am Rhein

gemäß § 4 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung i. V. m.
§ 46 der Satzung der VR Bank eG:

Auslegung von Wahllisten zur Vertreterversammlung

Die vom Wahlausschuss zur Wahl der Vertreterversammlung aufgestellte Wahlliste liegt mit der Wahlordnung ab dem heutigen Tage für die Dauer von vier Wochen während der Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen der Genossenschaft für alle Mitglieder der Genossenschaft zur Einsicht aus. Die Auslegungsfrist endet am 21.11.2025.

Weitere Listen können innerhalb von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung, also bis zum 07. November 2025 an den Wahlausschuss eingereicht werden. Vorher eingereichte Listen können nicht berücksichtigt werden. Werden weitere Listen eingereicht, so werden diese entsprechend § 4 der Wahlordnung zusammen mit der Liste des Wahlausschusses auf die Restdauer der Auslegungsfrist ausgelegt.

Monheim, 24. Oktober 2025

Der Vorsitzende des Wahlausschusses

Rainer Hilgers

Durchführung der Wahl

Bekanntmachung der VR Bank eG, Monheim am Rhein

gemäß § 5 der Wahlordnung zur Vertreterversammlung
i. V. m. § 46 der Satzung der VR Bank eG:

Durchführung der Wahl zur Vertreterversammlung

Die Wahl zur Vertreterversammlung findet in der Zeit vom 01. Dezember bis 5. Dezember 2025 während den Geschäftszeiten (personenbesetzte Öffnungszeiten) in den Geschäftsräumen der Genossenschaft statt. Die Abgabe ist ausschließlich mittels Stimmzettel möglich. Briefwahl ist nicht möglich.

Monheim, 24. Oktober 2025

Der Vorsitzende des Wahlausschusses

Rainer Hilgers